

Ein Frohes und besinnliches Weihnachtsfest wünscht Euch
Francesca!


d ja kein kaufzwang gott sei dank, unter 38 laden an schmuck konnte man sich schwer entscheiden.



Ab April 2008 wird es in Wien eine neue Leistung für Persönliche Assistenz geben.
DIE PFLEGEGELDERGÄNZUNGSLEISTUNG
Aktuelle Informationen über
• diese Leistung
• die Vorraussetzungen
• die Förderung und die Kosten sowie
• die Antragstellung
Die Sprecherin der Grünen für Menschen mit Behinderungen, Theresia Haidlmayr, hat sich für einen Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen ausgesprochen.
Viele Menschen mit Behinderungen würden keine Pflege benötigen, sondern persönliche Assistenz: "Der mobile Pflegedienst sagt mir, was er tun kann. Bei persönlicher Assistenz sage ich, welche Arbeiten erledigt gehören: Gib mir zwei Löffel Salz ins Gulasch - und wenn das zu viel war, dann bin ich dafür selbst verantwortlich", so Haidlmayr. Die "Fachqualifikation" habe der persönliche Assistent durch "meine eigene Einschulung bekommen."
In Schweden gebe es bereits seit Jahren ein Assistenzsicherungsgesetz. In Österreich sei Assistenz am Arbeitsplatz bundeseinheitlich geregelt und würde aus dem Budget und dem Ausgleichstaxfonds finanziert - persönliche Assistenz für andere Lebensbereiche sei Ländersache. Das führe zu unterschiedliche Regelungen in Österreich und es gebe auch keinen Rechtsanspruch, erklärte Haidlmayr.
In einigen Bundesländern wie z. B. Wien, Oberösterreich und der Steiermark seien Assistenzgenossenschaften gegründet worden: "Wir brauchen den Aufbau von Assistenzgenossenschaften in ganz Österreich." In Wien soll nach zweijährigem Modellversuch ab 1. April die sogenannte Pflegegeldergänzungsleistung in Kraft treten - diese gelte allerdings nur mit Einschränkungen, sagte Haidlmayr.
Wie viele Menschen eine gesetzliche Verankerung von persönlicher Assistenz für Behinderte betreffen würde, sei ungewiss wegen der "unsichtbaren Behinderten, die jetzt nicht aus der Wohnung kommen und keinen sozialen Kontakt haben", erklärte die Sprecherin. In der 24-Stunden-Pflege müssten die Kompetenzen für Pfleger ausgeweitet werden: "Die Person darf die Tabletten herrichten, aber nicht geben. Das ist ein Witz."
Auch am Arbeitsplatz sei die Situation für Menschen mit Behinderung nicht besser geworden: Das "Freikaufen" von der Einstellungspflicht von Menschen mit Behinderungen müsse abgeschafft werden, forderte Haidlmayr.
Anleitung, Überprüfung der Fertigkeiten und begleitende Qualitätskontrolle machen den Unterschied
"Berufsständische Überlegungen dürfen nicht über den Interessen pflegebedürftiger Menschen stehen. Was pflegenden Angehörigen zugetraut wird, sollten auch Persönliche Assistentinnen oder Betreuer/innen machen dürfen", erklärte Huainigg und ergänzte: "Wir müssen lernen, zwischen abstrakten Kompetenzen und jenen, die für eine ganz bestimmte Person erworben werden müssen, zu unterscheiden."
Dass es berufsständische Interessen sind, die eine flexiblere Handhabung der Pflegetätigkeiten verhindern, steht für Huainigg fest: "Dies ist schon aus der Tatsache ersichtlich, dass sogar auch pflegende Angehörige nur dann medizinnahe Tätigkeiten ausführen dürfen, solange sie dafür nicht bezahlt werden."
Er fordert ein Modell der "Zertifizierten Assistenz". Dieses soll Betreuungskräften oder persönlichen Assistentinnen ermöglichen, auf die individuellen Bedürfnisse der zu pflegenden Person durch Fachkräfte eingeschult und begleitet zu werden. "Ein solches Modell würde eine flexible Pflegeleistung auf qualitativ hohem Niveau sichern."
Frohners Forderung, Pflegetätigkeiten ausschließlich in der Hand von Fachkräften zu belassen, kann Huainigg nicht nachvollziehen: "In meinem Fall würde das bedeuten, dass rund um die Uhr eine Intensivkrankenschwester zur Verfügung stehen müsste - für den Fall, dass die Atemkanüle meines Beatmungsgerätes irgendwann einmal verstopft. Abgesehen davon, dass sich die diplomierte Fachkraft in der Wartezeit langweilen würde und sie nicht notwendige Tätigkeiten wie ein Diktat abtippen, einen Geschirrspüler ausräumen oder Essen zubereiten übernehmen würde, wäre der finanzielle Aufwand dafür enorm, nicht gerechtfertigt und nicht sinnvoll."
"Das von mir vorgeschlagene Modell stellt fachkundige Anleitung, Überprüfung der Fähigkeiten und Qualitätskontrolle in den Mittelpunkt", sagte Huainigg und erläuterte die Grundprinzipien "zertifizierter Assistenz": Diese soll Betreuer/innen und AssistentInnen ermöglichen, punktuelle Pflegetätigkeiten auszuüben, die auf die individuellen Bedürfnisse des Betroffenen abgestimmt sind. Ein zentraler Aspekt dabei ist, dass die Betreuer/innen von Fachkräften eingeschult werden und ihre Fähigkeiten einer regelmäßigen Begleitung unterworfen sind. Ihre Berechtigung, die Pflegetätigkeit auszuüben, erlischt mit Ende der Betreuung einer behinderten Person."
"Letztlich geht es um die Würde des Einzelnen. Ein Leben zuhause, in gewohnter Umgebung
muss auch für Menschen mit komplexer Behinderung möglich sein", so Huainigg abschließend.
mein persönlicher Senf zu dem ARTIKEL: PFLEGEKRÄFTE ERSETZEN NIE EINEN PERSÖNLICHEN ASSISTENTEN!! DENN NUR PERSÖNLICHE ASSISTENZ ERMÖGLICHT EINEM BEHINDERTEN MENSCHEN EIN SEHR INDIVIDUELLES LEBEN IN ALLEN BEREICHEN: BERUF PRIVAT UND FREIZEIT!!
NICHT NUR ANGEHÖRIGE KÖNNEN PFLEGEN SONDERN AUCH ANDERE MENSCHEN, WENN ICH IHNEN ALS BEHINDERTE PERSON DIE ANLEITUNG ZUM PFLEGEN GEBE!!